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   VG Cottbus, 10.02.2021 - 4 L 484/20   

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VG Cottbus, 10.02.2021 - 4 L 484/20 (https://dejure.org/2021,3191)
VG Cottbus, Entscheidung vom 10.02.2021 - 4 L 484/20 (https://dejure.org/2021,3191)
VG Cottbus, Entscheidung vom 10. Februar 2021 - 4 L 484/20 (https://dejure.org/2021,3191)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Cottbus, 10.02.2021 - 4 L 484/20
    Die hier beabsichtigte Dienstpostenbesetzung stellt weder ein einaktiges Verfahren zur anschließenden Vergabe eines höherwertigen Statusamtes dar (siehe hierzu: BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 A 2.18 -, juris), noch vermag sie für die Beigeladene eine (laufbahnrechtliche) Bewährung zur Folge haben (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 -, juris Rn. 13 m. w. N.; grundlegend: Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris; siehe zudem: Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 2 VR 2.16 -, juris).

    Indes hat der Dienstrechtssenat des Bundesverwaltungsgerichts beginnend mit seiner Entscheidung vom 20.06.2013 (2 VR 1.13) ausgeführt, dass eine an Art. 33 Abs. 2 GG zu messende Auswahlentscheidung auf das Amt im statusrechtlichen Sinne bezogen sei und daher grundsätzlich nicht anhand der Anforderungen eines konkreten Dienstpostens erfolgen dürfe.

  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus VG Cottbus, 10.02.2021 - 4 L 484/20
    Die hier beabsichtigte Dienstpostenbesetzung stellt weder ein einaktiges Verfahren zur anschließenden Vergabe eines höherwertigen Statusamtes dar (siehe hierzu: BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 A 2.18 -, juris), noch vermag sie für die Beigeladene eine (laufbahnrechtliche) Bewährung zur Folge haben (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 -, juris Rn. 13 m. w. N.; grundlegend: Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris; siehe zudem: Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 2 VR 2.16 -, juris).

    Das ist aber der wesentliche Gesichtspunkt, unter dem das Bundesverwaltungsgericht für die Fallgruppe der Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens einen Anordnungsgrund bejaht (vgl. den in BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1/16 -, BVerwGE 157, 168-181 und BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2/19 -, juris enthaltenen, ausdrücklichen Hinweis auf den § 20 Abs. 2 LBG entsprechenden § 22 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes) Dass die - ausdrücklich so ausgeschriebene - Vergabe des hier streitigen Dienstposten sich als gleichzeitige Auswahl für ein Statusamt und damit für eine Beförderung der Beigeladenen darstellt, hat der Antragsgegner ausdrücklich verneint.

  • BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07

    Zu den Anforderungen aufgrund Art 33 Abs 2 GG an die Festlegung des

    Auszug aus VG Cottbus, 10.02.2021 - 4 L 484/20
    Der für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderliche Anordnungsgrund im Falle einer bloßen Dienstpostenkonkurrenz liegt regelmäßig nicht vor (vgl. hierzu etwa: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. April 2020 - 1 M 47/20, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 1 M 140/07 - und Beschluss vom 22. Dezember 2006 - 1 M 257/06 -, jeweils juris [m. w. N.]; Beschluss vom 25. August 2008 - 1 M 103/08 -), wenn nicht glaubhaft gemacht wird, dass die vom Dienstherrn beabsichtigte bzw. erfolgte Besetzung des streitbefangenen Dienstpostens mit einem anderen Bewerber die Verwirklichung eigener Rechte des Antragstellers vereiteln könnte (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 -2 VR 3.03 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - 2 BvR 1846/07 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 7. Juni 2012 - 1 M 60/12 -, juris).

    Da sich dienstliche Beurteilungen auf den tatsächlich wahrgenommenen Dienstposten unter Berücksichtigung der sich aus dem abstrakt-funktionellen Amt ergebenden Anforderungen beziehen müssten, könnten die auf dem Dienstposten gezeigten Leistungen in einer zutreffenden dienstlichen Beurteilung wohl nicht ausgeblendet werden (offengelassen im Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 2007 - 2 BvR 1846/07 - ZBR 2008, 162 und im Urteil der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 2005 - 2 BvR 221/05 - ZBR 2006, 165 ).

  • BVerwG, 12.12.2017 - 2 VR 2.16

    Anordnungsgrund; Anwendungsbereich; Ausblenden; Ausblendung;

    Auszug aus VG Cottbus, 10.02.2021 - 4 L 484/20
    Die hier beabsichtigte Dienstpostenbesetzung stellt weder ein einaktiges Verfahren zur anschließenden Vergabe eines höherwertigen Statusamtes dar (siehe hierzu: BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 A 2.18 -, juris), noch vermag sie für die Beigeladene eine (laufbahnrechtliche) Bewährung zur Folge haben (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 -, juris Rn. 13 m. w. N.; grundlegend: Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris; siehe zudem: Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 2 VR 2.16 -, juris).

    Zwar taucht die Fallgruppe des Erfahrungsvorsprungs immer noch in Beschlüssen des zuständigen Senats des Bundesverwaltungsgerichts auf (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 2 VR 2/16 -, BVerwGE 161, 59-76), jedoch verbleibt in der Rechtsprechung unklar, worin ein solcher Erfahrungsvorsprung auf einem Dienstposten denn bestehen soll, wenn die maßgebliche Beurteilung auf das innegehabte Statusamt bezogen sein soll.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2020 - 1 M 47/20

    Anordnungsgrund nach § 123 Abs. 1 VwGO bei Besetzung eines

    Auszug aus VG Cottbus, 10.02.2021 - 4 L 484/20
    Der für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderliche Anordnungsgrund im Falle einer bloßen Dienstpostenkonkurrenz liegt regelmäßig nicht vor (vgl. hierzu etwa: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. April 2020 - 1 M 47/20, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 1 M 140/07 - und Beschluss vom 22. Dezember 2006 - 1 M 257/06 -, jeweils juris [m. w. N.]; Beschluss vom 25. August 2008 - 1 M 103/08 -), wenn nicht glaubhaft gemacht wird, dass die vom Dienstherrn beabsichtigte bzw. erfolgte Besetzung des streitbefangenen Dienstpostens mit einem anderen Bewerber die Verwirklichung eigener Rechte des Antragstellers vereiteln könnte (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 -2 VR 3.03 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - 2 BvR 1846/07 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 7. Juni 2012 - 1 M 60/12 -, juris).

    Daraus hat die obergerichtliche Rechtsprechung zum Teil unterschiedliche Schlussfolgerungen gezogen (differenzierend: st. Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, vgl. Beschluss vom 28. Juli 2020 - 4 S 1777/20 -, juris; zum Fall eines für den Ausgewählten nicht höherwertigen Dienstposten: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. September 2020, OVG 4 S 34/20 und Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 1 B 1495/19 -, juris, Rn. 50; kein Anordnungsgrund in der dortigen Konstellation: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. April 2020 - 1 M 47/20 -, Rn. 3 - 4, juris).

  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

    Auszug aus VG Cottbus, 10.02.2021 - 4 L 484/20
    Ohne diesen möglicherweise rechtswidrigen Erfahrungsvorsprung könnte der unterlegene Bewerber in einem späteren Verfahren rügen, der Mitbewerber habe bis zur Auswahlentscheidung keine Führungsposition besetzt (vgl. BVerfG, 2. Senat 1. Kammer, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 2 BvR 2457/04 - ZBR 2008, 164).
  • BVerwG, 23.01.2020 - 2 VR 2.19

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Beamter; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Cottbus, 10.02.2021 - 4 L 484/20
    Das ist aber der wesentliche Gesichtspunkt, unter dem das Bundesverwaltungsgericht für die Fallgruppe der Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens einen Anordnungsgrund bejaht (vgl. den in BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1/16 -, BVerwGE 157, 168-181 und BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2/19 -, juris enthaltenen, ausdrücklichen Hinweis auf den § 20 Abs. 2 LBG entsprechenden § 22 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes) Dass die - ausdrücklich so ausgeschriebene - Vergabe des hier streitigen Dienstposten sich als gleichzeitige Auswahl für ein Statusamt und damit für eine Beförderung der Beigeladenen darstellt, hat der Antragsgegner ausdrücklich verneint.
  • BVerwG, 11.05.2009 - 2 VR 1.09

    Ausschreibung; Beförderung; Besetzung des Dienstpostens; Besetzungsverfahren;

    Auszug aus VG Cottbus, 10.02.2021 - 4 L 484/20
    Nach der früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 2009 - 2 VR 1/09 -, Rn. 4, juris) ist in beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren die normalerweise dem Hauptverfahren vorbehaltene Frage der Rechtmäßigkeit der Stellenbesetzung regelmäßig bereits im Verfahren der Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes zu klären, auch wenn es sich um die Vergabe eines Dienstposten handelte.
  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus VG Cottbus, 10.02.2021 - 4 L 484/20
    Der für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderliche Anordnungsgrund im Falle einer bloßen Dienstpostenkonkurrenz liegt regelmäßig nicht vor (vgl. hierzu etwa: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. April 2020 - 1 M 47/20, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 1 M 140/07 - und Beschluss vom 22. Dezember 2006 - 1 M 257/06 -, jeweils juris [m. w. N.]; Beschluss vom 25. August 2008 - 1 M 103/08 -), wenn nicht glaubhaft gemacht wird, dass die vom Dienstherrn beabsichtigte bzw. erfolgte Besetzung des streitbefangenen Dienstpostens mit einem anderen Bewerber die Verwirklichung eigener Rechte des Antragstellers vereiteln könnte (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 -2 VR 3.03 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - 2 BvR 1846/07 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 7. Juni 2012 - 1 M 60/12 -, juris).
  • BVerwG, 13.12.2018 - 2 A 2.18

    Beamter; Beförderung; Dienstposten; Vorwirkung; einaktiges Verfahren

    Auszug aus VG Cottbus, 10.02.2021 - 4 L 484/20
    Die hier beabsichtigte Dienstpostenbesetzung stellt weder ein einaktiges Verfahren zur anschließenden Vergabe eines höherwertigen Statusamtes dar (siehe hierzu: BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 A 2.18 -, juris), noch vermag sie für die Beigeladene eine (laufbahnrechtliche) Bewährung zur Folge haben (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 -, juris Rn. 13 m. w. N.; grundlegend: Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris; siehe zudem: Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 2 VR 2.16 -, juris).
  • BVerfG, 23.06.2005 - 2 BvR 221/05

    Verfassungsbeschwerde gegen eine verwaltungsgerichtliche Eilschutz versagende

  • BVerwG, 01.03.2018 - 1 WB 40.17

    Anforderungsprofil; Begründungspflicht; Dokumentationsmängel; Ergänzung von

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.08.2018 - 4 S 30.18

    Laufbahnordnung für Richter; Konkurrenz eines Richters auf Probe mit Richtern auf

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2019 - 4 S 2980/19

    Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens bei Konkurrentenstreit um nicht

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2012 - 1 M 60/12

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten; einstweiliger

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2020 - 4 S 1777/20

    Option der Ausblendung eines eventuellen Bewährungsvorsprungs

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2020 - 1 B 1495/19
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2019 - 4 S 64.19

    Konkurrentenstreitigkeit - Ausschreibung für Einstellungsbewerber und

  • VG Cottbus, 12.05.2022 - 4 L 88/22
    Zur Annahme eines Anordnungsgrundes in dieser Konstellation genügt es nach der Rechtsprechung der Kammer (vgl. etwa Beschluss vom 10. Februar 2021 - 4 L 484/20 -, juris Rn. 9 ff.) auch regelmäßig nicht (mehr), dass der ausgewählte Bewerber auf dem streitbefangenen Dienstposten einen Erfahrungsvorsprung erlangen könnte.
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